Das Landeshundegesetz NRW regelt im § 11 das Halten von sog. "großen Hunden"*1. Hierfür ist die Sachkunde vom Halter nachzuweisen. Diese Sachkunde wird in Haltern am See i.d.R. vom Ordnungsamt verlangt.
Wer darf diese Sachkunde erteilen?
§ 11 (3) LHundG: “Der Nachweis der Sachkunde kann durch die Sachkundebescheinigung einer/eines anerkannten Sachverständigen, einer ankerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammer benannten Tierärztinnen/Tierärzten erteilt werden."
Dazu muss eine schriftliche Prüfung erfolgen, die bei uns als anerkannte Sachverständige abgelegt werden kann.
Außerdem können wir die Sachkunde für Halter von "Hunden bestimmter Rassen"*2 nach §10 LHundG (nach schriftlicher Prüfung) bescheinigen.
Für weitere Informationen dazu, sprecht mit
Christiane Badelt
0171 / 1942441
Christiane Schmitt
0178 / 4108718
*1 Große Hunde im Sinne des Landeshundegesetz NRW sind Hunde, die ausgewachsen ein Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.
*2 Zu den Hunden bestimmter Rassen gem. § 10 zählen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Hier ein Link zum Landeshundegesetz NRW: *klick*
Wir begleiten euch gerne in der Vorbereitung zu einem anstehenden Wesenstest beim Veterinäramt. Wir schauen individuell an welchen Themen ihr arbeiten müsst und begleiten euch durch das Training.
Sprecht uns auch gern dazu an.