Die Hundeplatzregeln

 

Liebe Kunden,

bitte beachtet die folgenden Regeln, die für unseren Hundeplatz, die Umgebung, während des Trainings im Gelände und in der Stadt gelten. Ihr tragt so zu einem reibungslosen Verlauf der Gruppenübungen bei und fördert die Akzeptanz von uns Hundehaltern in der Öffentlichkeit.

 

1. Impfschutz

 

An den Übungsstunden dürfen nur Hunde teilnehmen, die eine angemessene Schutzimpfung haben. Für die Teilnahme an der Welpengruppe ist ein, dem Alter angemessener, Impfschutz ausreichend.

Der Impfpass ist vor der ersten Trainingsstunde bei den Trainerinnen vorzulegen.

 

2. Haftung des Hundehalters 

 

Während des Aufenthalts auf dem Hundeplatz und des Trainings bleibt der Hundehalter stets verantwortlicher Halter für seinen Hund. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Dies wird in einem Aufnahmeantrag unterschreiben. Das Betreten des Hundeplatzes erfolgt immer auf eigene Gefahr.

 

3. Anweisungen der Trainerin

 

Den Anweisungen der Trainerinnen ist stets Folge zu leisten, insbesondere in außergewöhnlichen Situationen (z. B. Raufereien). Dies gilt nicht nur auf dem Platz, sondern auch bei Stadtgängen oder Spaziergängen im Gelände.

Sollten es die Trainerinnen für nötig erachten, dass ein Hund (ggf. vorläufig) nur mit Maulkorb am Training teilnimmt, so ist dieser Anordnung vom Hundebesitzer Folge zu leisten. Ein Maulkorb ist ein sinnvolles Hilfsmittel, um allen mehr Freiheiten und Sicherheit bietet.

 

4. Umgang mit der Hundeplatzeinrichtung

  • Die Platzanlage mit den dazu gehörigen Materialien soll allen Benutzern möglichst gute Bedingungen für ihr Vorhaben bieten. Bitte geht pfleglich damit um. Die Geräte dürfen nur von Hunden genutzt werden.
  • Unser Hundeplatz sowie seine Umgebung sollen sauber bleiben.
    Unser Hundeplatz ist kein Hundeklo! - daher muss dem Hund vor den Kursen bzw. vor dem Freilauf auf dem Gelände ausreichend Gelegenheit gegeben werden, sich zu entleeren – das Waldgebiet um den Hundeplatz bietet dafür ausreichend Platz. Sollte dennoch ein Malheur passieren, sind die Hinterlassenschaften unaufgefordert zu beseitigenEntweder mit den bereit gestellten Schaufeln oder aber mit Kotbeuteln (diese bitte zuhause entsorgen).
  • Das Urinieren/Markieren an den Trainingsgegenständen, der Zaunanlage oder sonstiger Einrichtung des Hundeplatzes muss vermieden werden. Gelingt das nicht, ist auch hier der Hundehalter gefragt, die Gegenstände etc. sofort mit ausreichend Wasser zu reinigen.
  • Das Buddeln der Hunde auf der Wiese ist nicht erlaubt. Wegen erhöhter Unfallgefahr müssen Löcher sofort wieder geschlossen werden
  • Unser Hundeplatz ist „rauchfreie Zone"; wer rauchen möchte, kann dies außerhalb der Wiese tun und die Zigarettenreste können in unseren Aschenbechern entsorgt werden.
  • Das Betreten des Hundeplatzes im alkoholisierten Zustand ist nicht gestattet.

 

5. Freilauf 

 

In den Freilaufphasen muss der Halter bei seinem Hund auf dem Platz bleiben und diesen im Auge behalten. Welche Hunde zusammen frei laufen dürfen, wird nach Absprache individuell entschieden. Für etwaige Raufereien übernehmen wir keine Haftung (siehe auch Punkt 2.).

Das Werfen von Stöcken, Bällen oder ähnlichen Spielsachen ist nicht erlaubt!

 

6. Füttern 

 

Füttert keine anderen Hunde. Jeder Hund sollte lernen, dass Leckerchen nur aus der Tasche des eigenen Hundeführers kommen. Zudem muss auf Allergien und Unverträglichkeiten Rücksicht genommen werden.

Ausnahme evtl. bei ängstlichen / misstrauischen Hunden, aber nur nach Absprache mit dem jeweiligen Halter oder der Trainerin.

 

7. Läufige Hündinnen

 

Hündinnen können für die Dauer der Läufigkeit und die nachfolgende Zeit, solange die Hündin noch übermäßig attraktiv für die Mehrheit der Rüden ist, vom Gruppentraining ausgeschlossen werden. Die Trainerin entscheidet im Einzelfall, ob die Hündin am Training teilnehmen darf. Die Teilnahme kann auch im Wechsel mit den unkastrierten Rüden stattfinden. Hundeführer mit Rüden haben keinen Anspruch darauf, dass läufige Hündinnen ausgeschlossen werden.

Läufige Hündinnen sind vom Freilauf zu jeder Zeit ausgeschlossen.

 

8. Kranke Hunde

 

Erkrankte Hunde haben keinen Zutritt zum Platz, wenn sie dadurch eine Gefahr für Andere darstellen (Ansteckung) oder der Besuch der Kurse für sie selbst eine zu große Belastung ist. Die Entscheidung über die Teilnahme trifft die jeweilige Trainerin, ggf. in Absprache mit dem behandelnden Tierarzt.

 

9. Rücksichtnahme

 

Achtet bitte stets darauf, dass von Eurem Hund keine Belästigung oder Gefahr für andere Personen und Tiere ausgeht. Außerhalb des eingezäunten Geländes sind die Hunde an der Leine zu führen.

Lasst den Hund nicht unangeleint aus dem Auto springen oder auf dem Weg zum Trainingsgelände an fremde Autos gehen.

Dies sollte auch außerhalb unserer Hundeschule für jeden verantwortungsvollen Hundehalter eine Selbstverständlichkeit sein, damit tragen wir alle zu einer hundefreundlicheren Umwelt bei.

 

10. Pflegliche Behandlung der Einrichtung

Die Platzanlage mit den dazu gehörigen Materialien soll allen Benutzern möglichst gute Bedingungen für ihr Vorhaben bieten. Bitte gehen Sie pfleglich damit um. Die Geräte dürfen nur von Hunden genutzt werden.

Kinder bitte entsprechend beaufsichtigen

 

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Für die Dauer des Platzaufenthaltes bzw. Trainings- oder Sportstunden erkennt

jeder Hundebesitzer diese Platzordnung mit der Unterschrift auf dem

Aufnahmeantrag an. Begleitpersonen sind vorab über die Regeln zu informieren.

 

 

Grobe oder wiederholte Verstöße können zum Ausschluss vom Training und zum Platzverbot führen.